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Viele Selbstständige rechnen ihren Stundensatz rückwärts vom Angestelltengehalt aus und liegen damit deutlich zu niedrig. Der Grund: Nicht jede Arbeitsstunde ist abrechenbar, und Urlaub, Krankheit, Versicherungen und Software zahlt niemand mit. Mit dem Rechner unten siehst du in einer Minute, welchen Stundensatz du mindestens brauchst, damit am Ende dein Wunschgewinn übrig bleibt.
- Tagessatz (8 Stunden)
- 554 €
- Abrechenbare Stunden im Jahr
- 1.040
- Nötiger Umsatz im Jahr
- 72.000 €
- Abrechenbar pro Woche
- 26 Std.
Netto bedeutet ohne Umsatzsteuer. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung, er zeigt die Untergrenze, ab der sich deine Arbeit trägt.
Die Formel für den Stundensatz
Hinter dem Rechner steckt eine einfache Rechnung:
Stundensatz = (Wunschgewinn + Kosten) ÷ abrechenbare Stunden im Jahr
Die abrechenbaren Stunden ergeben sich aus Arbeitstagen mal Stunden pro Tag mal dem Anteil, den du wirklich an Kunden berechnen kannst. Im Beispiel oben sind das 200 Tage mal 8 Stunden mal 65 Prozent, also 1.040 Stunden. Für 60.000 Euro Gewinn und 12.000 Euro Kosten brauchst du damit rund 69 Euro pro Stunde.
Beispiel: Freelancerin im Grafikdesign
Lena arbeitet als Grafikdesignerin und möchte vor Steuern 55.000 Euro im Jahr verdienen. Ihre Kosten liegen bei 14.000 Euro, davon gehen etwa 9.000 Euro an Kranken- und Rentenversicherung und der Rest an Software, Rechner und Coworking. Sie plant 30 Tage Urlaub, rechnet mit 10 Feiertagen und 10 Krankheitstagen und kommt auf 210 Arbeitstage. Etwa ein Drittel ihrer Zeit geht für Akquise, Angebote, Buchhaltung und Abstimmungen drauf, abrechenbar sind also rund 65 Prozent.
Ergebnis: 69.000 Euro geteilt durch 1.092 abrechenbare Stunden ergibt gut 63 Euro pro Stunde. Vorher hatte sie 45 Euro verlangt, weil das ihrem alten Gehalt geteilt durch 40 Stunden die Woche entsprach.
Fünf Fehler, die den Stundensatz zu niedrig machen
- Vom Gehalt ausgehen: Ein Angestelltengehalt enthält keine Kosten für Rente, Krankenversicherung, Urlaub und Ausfall. Eine grobe Faustregel ist mindestens der doppelte Brutto-Stundenlohn einer vergleichbaren Festanstellung.
- Alle Stunden als abrechenbar rechnen: Akquise, Angebote, Rechnungen und Weiterbildung bezahlt kein Kunde direkt. Bei vielen Selbstständigen sind nur 50 bis 70 Prozent der Zeit abrechenbar.
- Urlaub und Krankheit vergessen: 260 Werktage hat das Jahr nur auf dem Papier.
- Kleine Aufgaben nicht erfassen: Fünf Minuten Telefonat hier, eine Mail dort. Über ein Jahr sind das schnell mehrere Wochen, die im Projekt fehlen.
- Nie nachrechnen: Kosten und Auslastung ändern sich. Prüfe deinen Satz mindestens einmal im Jahr.
Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale?
Der Stundensatz ist die Grundlage, abrechnen musst du aber nicht unbedingt in Stunden. Für feste Leistungen wie ein Logo oder eine Website ist ein Pauschalpreis oft besser: Der Kunde weiß, was es kostet, und wenn du schneller bist, verdienst du mehr. Rechne die Pauschale trotzdem immer mit deinem Stundensatz und einer realistischen Schätzung plus Puffer aus. Für längere Einsätze beim Kunden ist ein Tagessatz üblich, der Rechner zeigt ihn für acht Stunden mit an.
Stunden sauber erfassen, sonst stimmt der Satz nie
Der beste Stundensatz hilft wenig, wenn Stunden verloren gehen. Wer am Monatsende aus dem Gedächtnis aufschreibt, vergisst erfahrungsgemäß einen Teil der Arbeit. In Lyria startest du die Zeit direkt an der Aufgabe, auch am Handy, siehst die Stunden je Kunde und Projekt und übergibst sie per Klick an Lexware Office oder bexio für die Rechnung. Mehr dazu auf der Seite Lyria für Freelancer.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?
Ist der Stundensatz netto oder brutto?
Wie viele Stunden kann ein Freelancer im Jahr abrechnen?
Was gehört zu den Kosten?
Hinweis: Der Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand Oktober 2026.



